Honorare - Gutachten zu fairen Preisen
Wir orientieren uns bei Immobilienwertgutachten im Privatauftrag an der
Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie
qualifizierter Sachverständiger e.V.).
Sprechen Sie uns gerne auf die Konditionen an.
Wird der Auftrag von einem Gericht erteilt, richtet sich die Höhe der Vergütung nach
den gesetzlichen Entschädigungsrichtlinien JVEG (Justizvergütungs- und
Entschädigungsgesetz).