Honorare - Gutachten zu fairen Preisen

Wir orientieren uns bei Immobilienwertgutachten im Privatauftrag an der Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.).

Sprechen Sie uns gerne auf die Konditionen an.

Wird der Auftrag von einem Gericht erteilt, richtet sich die Höhe der Vergütung nach den gesetzlichen Entschädigungsrichtlinien JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz).