Sicherheit in der Immobilienbewertung

Der Markt für Immobilien im norddeutschen Raum, speziell im Emsland, ist durch Besonderheiten geprägt.
Wir kennen diese Besonderheiten und erstellen mit unseren detaillierten Marktkenntnissen Verkehrswertgutachten, die diesen Markt widerspiegeln.

Wir sind tätig im Privatauftrag, in Familienangelegenheiten, für Gerichte, Kommunen und in steuerlichen Angelegenheiten.

Wir bilden den Markt ab, wir gestalten ihn nicht, getreu der Definition des Verkehrswerts:

 


Definition des Verkehrswerts, lt. § 194 BauGB III:

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“